Aktuelle Mitteilungen der Karl-May-Grundschule

ยง1 Schulbesuchsordnung

Kalender Montag, 10.03.2025 - 07:49
Autor von Administrator

Sehr geehrte Eltern,

im vergangenen Jahr gab es in Döbeln einen tragischen Vorfall mit tödlichem Ausgang für ein Grundschulkind. Einer Grundschule wurden danach Vorwürfe gemacht, die Abwesenheit der Schülerin nicht strikt genug verfolgt zu haben. Aus diesem Grund möchte ich Sie nochmals sensibilisieren.

Bitte nehmen Sie den §1 aus der Schulbesuchsordnung des Freistaates Sachsen zu Kenntnis. Die beiden wichtigsten Sätzen habe ich besonders markiert.

§ 1 Verhinderung

 (1) 1Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. 2Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung (fern-)mündlich oder schriftlich zu erfüllen. 3Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Im Satz 3 wird außerdem die schriftliche Mitteilung gefordert. Ich bitte Sie diese, nach auskurierter Krankheit Ihrem Kind mitzugeben.